Leitfaden · aktualisiert am 11. Juli 2026
Seit dem 1. Januar 2025 muss JEDES inlaendische Unternehmen E-Rechnungen empfangen, lesen, pruefen und aufbewahren koennen — ohne Ausnahme, auch Kleinunternehmer, Vermieter mit Umsatzsteueroption und Vereine. Das Problem: eine XRechnung ist reines XML ohne lesbares Dokument. Wer keine passende Software hat, sieht buchstaeblich nichts.
Die Pflicht zum EMPFANG gilt seit dem 1. Januar 2025, nicht erst 2027. Ein E-Mail-Postfach genuegt als Empfangsweg, und eine Zustimmung des Empfaengers ist nicht mehr erforderlich: Ihr Lieferant darf Ihnen die XRechnung einfach schicken. Die Pflicht zum VERSAND kommt spaeter — ab 1. Januar 2027 fuer Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 1. Januar 2028 grundsaetzlich fuer alle.
Weil sie kein Dokument ist, sondern ein Datensatz. XRechnung ist reines XML: maschinenlesbar, aber ohne jede Darstellung fuer Menschen. ZUGFeRD ist der hybride Fall — ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML: Sie sehen ein PDF, aber die rechtlich massgeblichen Daten stecken in der eingebetteten Datei, und die beiden koennen voneinander abweichen. Genau das pruefen wir.
Ein Detail, das teuer werden kann: laut BMF erfuellen XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen — ABER die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC-WL sind davon ausgenommen. Sie enthalten schlicht zu wenige Daten. Wer eine solche Datei als E-Rechnung verbucht, hat keine ordnungsgemaesse Rechnung.
Seit 2025 gilt ein einfaches PDF umsatzsteuerlich als «sonstige Rechnung», nicht als E-Rechnung — auch wenn der Name das vermuten laesst. Waehrend der Uebergangsfrist bis Ende 2026 ist das beim Versand noch zulaessig; ab 2027 wird es fuer groessere Unternehmen eng. Verstoesse koennen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Eine XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, FatturaPA, Facturae oder eine Peppol-UBL-Datei hochladen und sofort lesen: wer an wen fakturiert, welche Betraege, und ob die Rechnung in sich stimmt. Ohne Anmeldung, ohne Installation und ohne kuenstliche Intelligenz — es sind strukturierte Daten, also ist die Lesung exakt, kostenlos und sofort. Dreissig Rechnungen auf einmal ergeben eine Tabelle.
Wir sind kein Uebertragungsweg und keine Peppol-Zugangsstelle: wir senden nichts an Ihre Lieferanten oder an Behoerden. Und wir ersetzen die Aufbewahrung nicht — nach GoBD muss das strukturierte Original acht Jahre unveraendert archiviert werden, und das bleibt bei Ihnen. Bei uns wird verarbeitet und geloescht: null Dokumente werden gespeichert.
Ja. Es gibt keine Ausnahme: auch Kleinunternehmer und nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen muessen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten koennen.
Unter anderem B2C-Rechnungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise im Personenverkehr.
Nein. Verarbeitet und geloescht. Und ohne KI: strukturierte Daten muss man nicht raten.