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Leitfaden · aktualisiert am 11. Juli 2026

Sie haben eine XRechnung bekommen und koennen sie nicht oeffnen?

Seit dem 1. Januar 2025 muss JEDES inlaendische Unternehmen E-Rechnungen empfangen, lesen, pruefen und aufbewahren koennen — ohne Ausnahme, auch Kleinunternehmer, Vermieter mit Umsatzsteueroption und Vereine. Das Problem: eine XRechnung ist reines XML ohne lesbares Dokument. Wer keine passende Software hat, sieht buchstaeblich nichts.

Die Empfangspflicht gilt schon — und viele merken es erst jetzt

Die Pflicht zum EMPFANG gilt seit dem 1. Januar 2025, nicht erst 2027. Ein E-Mail-Postfach genuegt als Empfangsweg, und eine Zustimmung des Empfaengers ist nicht mehr erforderlich: Ihr Lieferant darf Ihnen die XRechnung einfach schicken. Die Pflicht zum VERSAND kommt spaeter — ab 1. Januar 2027 fuer Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 1. Januar 2028 grundsaetzlich fuer alle.

Warum Sie eine XRechnung nicht einfach oeffnen koennen

Weil sie kein Dokument ist, sondern ein Datensatz. XRechnung ist reines XML: maschinenlesbar, aber ohne jede Darstellung fuer Menschen. ZUGFeRD ist der hybride Fall — ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML: Sie sehen ein PDF, aber die rechtlich massgeblichen Daten stecken in der eingebetteten Datei, und die beiden koennen voneinander abweichen. Genau das pruefen wir.

Nicht jedes ZUGFeRD zaehlt als E-Rechnung

Ein Detail, das teuer werden kann: laut BMF erfuellen XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen — ABER die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC-WL sind davon ausgenommen. Sie enthalten schlicht zu wenige Daten. Wer eine solche Datei als E-Rechnung verbucht, hat keine ordnungsgemaesse Rechnung.

Und ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung

Seit 2025 gilt ein einfaches PDF umsatzsteuerlich als «sonstige Rechnung», nicht als E-Rechnung — auch wenn der Name das vermuten laesst. Waehrend der Uebergangsfrist bis Ende 2026 ist das beim Versand noch zulaessig; ab 2027 wird es fuer groessere Unternehmen eng. Verstoesse koennen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Was Sie hier tun koennen

Eine XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, FatturaPA, Facturae oder eine Peppol-UBL-Datei hochladen und sofort lesen: wer an wen fakturiert, welche Betraege, und ob die Rechnung in sich stimmt. Ohne Anmeldung, ohne Installation und ohne kuenstliche Intelligenz — es sind strukturierte Daten, also ist die Lesung exakt, kostenlos und sofort. Dreissig Rechnungen auf einmal ergeben eine Tabelle.

Was das hier NICHT ist

Wir sind kein Uebertragungsweg und keine Peppol-Zugangsstelle: wir senden nichts an Ihre Lieferanten oder an Behoerden. Und wir ersetzen die Aufbewahrung nicht — nach GoBD muss das strukturierte Original acht Jahre unveraendert archiviert werden, und das bleibt bei Ihnen. Bei uns wird verarbeitet und geloescht: null Dokumente werden gespeichert.

Preguntas frecuentes

Gilt die Empfangspflicht auch fuer Kleinunternehmer?

Ja. Es gibt keine Ausnahme: auch Kleinunternehmer und nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen muessen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten koennen.

Welche Rechnungen sind ausgenommen?

Unter anderem B2C-Rechnungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise im Personenverkehr.

Werden meine Rechnungen gespeichert?

Nein. Verarbeitet und geloescht. Und ohne KI: strukturierte Daten muss man nicht raten.

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